Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Das Qualifizierungschancengesetz soll die Weiterbildung von Beschäftigten durch die Förderung durch Bundesagentur für Arbeit insgesamt verbessern – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.
Digitalisierung verändert Arbeitswelt
Die Anforderungen an Beschäftigte ändern sich aufgrund von Digitalisierung rapide. Daher soll das Qualifizierungschancengesetz Beschäftigte für den Veränderungsprozess fit machen und qualifizieren. Es soll dazu beitragen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen bewältigen können und insbesondere mit dem technologischen Wandel Schritt halten können.
Förderung
Der neue § 82 SGB III regelt die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer/innen
Mit dem neuen Gesetz sollen v. a. die Möglichkeit zur Weiterbildung ausgeweitet und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Zudem soll der Zugang
zum Arbeitslosengeld erleichtert werden
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsräte können ihre Rechte nach dem BetrVG nutzen - insbesondere die Regelungen zur Qualifizierung in den §§ 96–98 BetrVG.
Fazit:
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine konsequente Umsetzung des Schlusses, dass im Rahmen der Digitalisierung ein Lebenslanges lernen unabdinglich ist. Wie das Gesetz in der Praxis angenommen wird bleibt abzuwarten. Betriebe sollten diese Chance nutzen.