Social Media und Arbeitsrecht

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Soziale Netzwerke sind bereits für viele Internetnutzer ein fester Bestandteil der Lebensgewohnheit geworden. Oft wird jedoch im Mitteilungswahn vergessen, dass ein „Post“ oder ein „gefällt mir“ vielfältige rechtliche Folgen auslösen kann (strafrechtlich, wettbewerbsrechtlich, arbeitsrechtlich etc.). Einträge können soweit diese nicht mehr im Rahmen einer Meinungsäußerung liegen, Loyalitätsverletzung gegenüber dem Arbeitgeber darstellen, Geschäftsgeheimnisse betreffen oder in Rechte anderer eingreifen (auch durch Fotos) zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen (z.B. Abmahnung, Kündigung). 

 

Hier weitere Informationen:

Podcast in Kooperation mit Nerdfon

Präsentation zum E-Recruiting

 

5 Gründe warum ein Social-Media-Guide sinnvoll ist:

1. Notwendige Sensibilisierung der Führungskräfte, Mitarbeiter für das Thema

2. Kommunizieren Sie deutlich wie der Betrieb nach außen darzustellen ist

3. Festlegen, welche Medien wie, von wem genutzt werden sollen > um peinliche Alleingänge zu vermeiden

4. Die arbeitsvertraglichen Pflichten wirken nur bedingt auf die Äußerungen in der Freizeit (Loyalitätspflichten)

5. Vermeidung von Imageschaden durch Äußerungen im Netz, Schnittstelle zum Datenschutz

 

Gerne Berate ich Sie zu diesem Thema und helfe Ihnen bei der Erstellung eines Social-Media-Guides für Ihren Betrieb
oder ich referiere für Sie auf einer Veranstaltung oder direkt bei Ihnen vor Ort im Betrieb.