Neue Bedingungen für Arbeitsverträge bzw. Arbeitnehmerinformationen
Nachweisgesetz - Arbeitsvertragsbedingungen schriftlich
Bereits bisher mussten Arbeitgeber bereits wichtige Arbeitsvertragsbedingungen schriftlich niederlegen.
Umsetzung Arbeitsbedingungen-Richtlinie
Aufgrund der Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1152) hat der deutsche Gesetzgeber unter anderem auch das Nachweisgesetz (NachwG) geändert, in dem geregelt ist, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber hat. Die Umsetzungsfrist für die neuen Regeln laufen am 31. Juli 2022 ab - daher treten die Neuregelungen zum 1. August in Kraft 2022 . D.h. ab August müssen zahlreiche Informationen für Arbeitnehmer schriftlich ergänzt werden.
Neueinstellungen ab dem 1. August 2022
Wichtig! Diese Informationen müssen schriftlich bereits am ersten Arbeitstag den Arbeitnehmern übergeben werden: Namen und die Anschrift der Vertragsparteien, das Arbeitsentgelt und seine Zusammensetzung sowie Informationen über die Arbeitszeit. Die weiteren Nachweise müssen spätestens in sieben Kalendertagen nachgereicht werden.
Beschäftigte, vor dem 1. August 2022
Müssen nur dann schriftlich über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichtet werden, wenn sie den Arbeitgeber dazu auffordern.
Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen
Über Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer spätestens am Tag der Änderung unterrichtet haben.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro