Checkliste: Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KIVO) im Betrieb umsetzen
Am 1. August 2024 ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz die sog. KI-Verordnung (KIVO bzw. engl. AI Act) in Kraft getreten. Die KI-Verordnung der EU ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung für künstliche Intelligenz. Die KI-Verordnung teilt KI-Systeme in Risikoklassen ein. Mit der KIVO sind zahlreiche Verpflichtungen für Arbeitgeber hinzugekommen. Die Umsetzungsfristen variieren je nach KI. Arbeitgeber sollten sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigten um der Komplexität der Materie gerecht zu werden. Auch der Betriebsrat sollte frühzeitig an Bord geholt und geschult werden. In vielen Betrieben ist mittlerweile der Einsatz von KI alltäglich geworden. Auch in Personalabteilungen haben KI-Anwendungen Einzug gefunden.
- Fristen überwachen > Monitoring > https://artificialintelligenceact.eu/de/implementation-timeline
- Identifizieren, wo werden KI-Systeme oder KI-Modelle einsetzt (interne und externe Systeme. Erstellen Sie eine Liste.
- Interdisziplinäres Team zur Beurteilung und Überwachung einsetzen: IT-Abteilung, Personalverantwortliche, Betriebsrat, Datenschutzbeauftragter. Klassifizieren Sie die Liste in: Verbotene KI Praktiken ausschließen/entfernen (Frist bereits ab 2. Februar 2025), Hochrisiko KI (ggf. Rückausnahme), geringes Risiko, allgemeiner Verwendungszweck (ggf. systemische Risiken). Diese Aufgabe ist herausfordernd. Es sollen jedoch insbesondere für Hochrisiko KI: Leitlinien, Anwendungsfälle durch das KI-Gremium veröffentlicht werden - jedoch spätesens zum 02.Februar 2026, vgl. Art. 6 Abs. 5 KIVO). Hier sollten unterschiedliche Sachverständige mit an Board geholt werden.
- Nachdem festgestellt ist, welche Arten von KI-Systemen im Betrieb/Unternehmen vorliegen, müssen die konkreten Anforderungen identifiziert und umgesetzt werden.
- Werden personenbezogene Daten verarbeitet muss der Datenschutz beachtet werden. Können personenbezogene Daten vermieden werden?
- Schulung der Beschäftigten gem. § 4 KIVO (Frist bereits ab 2. Februar 2025)
- Regelmäßige Überwachung, Dokumentation, Evaluation, Risiko-Management
- Rahmenbetriebsvereinbarung zur KI Einführung und Nutzung abschließen
- GGf. Code of Conduct für KI die nicht der KIVO unterliegt abschließen