Checkliste: Home-Office
Arbeitsrecht | Checkliste herunterladen (pdf)
- In Deutschland gibt es (aktuell) kein Recht auf ein Home-Office, dies muss vertraglich ausgehandelt werden
- Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, Home-Office Vereinbarung (befristet)
- Einhaltung aller Arbeitsgesetze insbesondere des Arbeitszeitgesetzes, BR-Beteiligung nach § 87 Abs.1 Nr. 2,3 BetrVG
- Betriebsvereinbarung zum Thema Home-Office
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei einer Versetzung, §§ 95 Abs. 3, § 99 BetrVG
Gesundheitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung, § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättVO
- Bildschirmarbeitsplatzverordnung nun in ArbeitsstättenVO
- Arbeitsschutz, § 12 ArbSchG, § 89 BetrVG
- Gesundheitsschutz, Arbeitsplatz Ergonomie/Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsstättenverordnung,
- Begehungsmöglichkeit durch Arbeitgeber, Einwilligung einholen ggf. auch von Mitbewohnern der Wohnung/Hauses
- Gesundheitsschulungen: Rückengymnastik, Ernährung, Entspannungsübungen
- Besser Abschalten können durch Bereiche trennen, grds. festen Arbeitsplatz haben z.B. eigenes Zimmer oder Bereich in der Wohnung/Zimmer.
- Ständige Bildschirmarbeit: Nicht nur am Notebook, PC, Tablet, Smartphone arbeiten. Bildschirmzeit bewusst reduzieren. Auch Unterlagen auf Papier Vor-/Nachbereiten vorbereiten
- Auf ausreichend Tageslicht, Belüftung achten
- Pausen setzen und einhalten
- Störungen im Home Office – Familie, Kinder versuchen zu reduzieren, ggf. Arbeitszeiten entsprechend aufteilen
- Vereinsamung im Home-Office, Keine sozialen Kontakte> virtuelle Teamgespräche
- Ständige Erreichbarkeit
- Obligatorische Beteiligung des Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Datenschutz
- Schulung/Unterweisung in Hard-/Software/Datenschutz
- Sichere Internetverbindung zum Betrieb/Arbeitsplattform
- Vereinbarung, welche Hard-/Software geschäftlich zu nutzen ist. E-Mail, Messenger, Videokonferenztool, Terminplaner etc.
- Unterlagen verschließen vor der Einsichtnahme von Dritten/auch Mitbewohnern, datenschutzkonform vernichten, Papiere Unterlagen z.B. Aktenvernichter mit entsprechender DIN Norm (keine Streifen).
- Nicht auf Balkon, Terrasse telefonieren, so dass Dritte vom Inhalt des Gesprächs Kenntnis nehmen können. Auch im Home-Office Raum Kopfhörer nutzen, Tür und ggf. Fenster beim Telefonieren schließen.
- Gutes Arbeitsmaterial, schnelle Internetverbindung
- Konkrete Ansprechpartner bei technischen Problemen, Wartungen, Störungen etc.
- Das Qualitlätsmanagement für den Datenschutz kann weitgehend auch für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen genutzt werden.
- Obligatorische Beteiligung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Versicherungsschutz
- Trotz einer immer stärkeren Vermischung von Leben und Arbeiten - gerade im Home-Office wird bei einem Arbeitsunfall durch die Versicherung/Berufsgenossenschaft, streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten getrennt. Da kann es schon darauf ankommen - was man gerade beabsichtige zu tun und wo man sich gerade genau in der Wohnung befand.
- Der Versicherungsschutz besteht grds., solange die Tätigkeit betriebsbezogenen Zwecken dient. Versichert sind ebenfalls die hierfür erforderlichen Wege
- Wird eine IT-Security Versicherung benötigt? Haftpflicht?
Digitale Führung
- Schaffen von Verbindlichkeiten, Termine, genauen Vorgaben
- Tagesziele/Wochenziele vorgeben
- Regelmäßige – aber keine sinnlosen – Meetings um in Kontakt mit dem Team zu bleiben und auch einen „Team-Geist“ zu fördern.
- Motivation aufrecht erhalten
- Regelmäßig konstruktives Feedback geben
Selbstorganisation
- ToDo-Listen erstellen, Ziele definieren
- Terminkalender führen
- Ordnung halten
- Am Ende der Arbeit abhaken was erledigt worden ist und aufschreiben welche Schritte noch zu erledigen sind, welche morgen direkt erledigt werden müssen.
Diese Liste ist nicht abschließend. Viel Erfolg!