Datenschutz im Betriebsratsbüro
Der Betriebsrat hat die Einhaltung der Gesetze im Betrieb zu überwachen, so z.B. auch den Beschäftigtendatenschutz. Auch bei der Betriebsratsarbeit werden zahlreiche personenbezogene Daten oder gar besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet, welche besonders sensibel sind. Rechtliche Grundlagen bilden die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz, das jeweilige landesdatenschutzgesetz sowie Schnittstellen zur KI-Verordnung. Daher ist auch ein Datenschutzkonzept für die Betriebsratsarbeit/Betriebsratsbüro unerlässlich. Hier eine kurze Checkliste für erste Maßnahmen
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Datenschutzgrundschulung für alle BR-Mitglieder
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Vertiefungsschulungen für entsprechende Ämter, z.B. IT-Ausschuss, Datenschutz/KI Ausschuss
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Ermitteln der Abläufe mit personenbezogen Daten
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Versetzung,
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Zustimmung bei Einstellung,
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Anhörung bei Entlassung,
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Beschwerden,
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Videokonferenz,
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BEM etc.
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Ermitteln der technischen Geräte und Software, die eingesetzt werden z.B. PC, Notebook, Tablets, Smartphones, Drucker, Cloud etc. Ausschluss Schatten IT
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Berechtigungskonzepte erstellen/Zugriffsbeschränkungen
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Speicher und Löschfristen definieren
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Kommunikationswege Arbeitgeber – BR und umgekehrt auf Datenschutzkonformität prüfen
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Kommunikationswege BR- Belegschaft und umgekehrt auf Datenschutzkonformität prüfen z.B. eigene E-Mail Adresse für den Betriebsrat.
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Mobiles Arbeiten möglich? Gibt es Vorkehrungen z.B. sichere Verbindung zum Internet via VPN
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Wird künstliche Intelligenz eingesetzt? Ausschluss Schatten KI/ Datenschutzkonfromer Einsatz von KI