Beschäftigtendatenschutz
Personenbezogene Daten
Ab dem 25.05.2018 gilt für die EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. für Deutschland ebenso das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.). Diese Normen schützen personenbezogene Daten (vgl. Art. 1 DSGVO, § 1 BDSG n. F.).
Personenbezogene Daten können beispielsweise sein:
- Namen
- Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer
- Personalnummer
- Gesundheitsdaten etc.
Gerade im Beschäftigungsverhältnis werden regelmäßig besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten i.S.v. Art. 9 DSGVO.
Hierunter fallen Daten welche Auskunft über:
- rassische und ethnische Herkunft,
- politische Meinungen,
- religiöse oder weltanschauliche
- Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen
- sowie die Verarbeitung von genetischen Daten,
- biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
- Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben
- oder der sexuellen Orientierung
Beim Datenschutz im Betrieb sind mehrere Bausteine zu beachten:
- regelmäßige Schulungen
- IT-Security
- Datenschutzmanagement
- Risikofolgenabschätzung
- regelmäßige Überwachung bzw. Datenschutzbeauftragte
- Eine wichtige Rolle in spielt in diesem Zusammenhang das Treffen von technisch-organisatorischen Maßnahmen (sog. TOM)
Auftragsdatenverarbeitung
Soweit personenbezogene Daten durch Dritte im Auftrag verarbeitet werden, ist eine Auftragsverarbeitung vertraglich zu vereinbaren. Die DSGVO spricht in Art. 28 DSGVO vom Auftragsverarbeiter und Verantwortlichen (Auftraggeber).
Betroffenenrechte im Überblick
- Informationsrechte (Art. 12 DSGVO)
- Informationspflicht bei Direkterhebung (Art. 13 DSGVO)
- Informationspflicht bei indirekter Erhebung (Art. 14 DSGVO)
- Auskunftsanspruch (Art. 15 DSGVO, §§ 27, 29, 34 BDSG n. F.)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO, §§ 27, 28 BDSG n. F.)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO, §§ 4, 36 BDSG n. F.)
- Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO, §§ 27, 28, 35 BDSG n. F.)