Aufhebungsvertrag
Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung, sondern auch durch einen Vertrag beendet werden. Dieser Vertrag in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis nicht für die Zukunft vorgesetzt werden soll, nennt man Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag muss auch schriftlich geschlossen werden, d.h. er muss schriftlich gefasst und von den Vertragsparteien unterschrieben werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein Aufhebungsvertrag birgt für beide Parteien Chancen aber auch Risiken. Insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende sollten bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen diesen durch eine/n fachkundige/n Rechtsanwalt/in prüfen lassen. Beispielsweise sollten im Rahmen eines Aufhebungsvertrages steuerliche Erleichterungen durch einen Steuerberater geprüft werden. Auch sollten sozialrechtliche Folgen wie beispielsweise eine eventuelle Sperre vom Arbeitslosengeld durch Agentur für Arbeit berücksichtig werden und über den Inhalt des Zeugnisses zum Beendigungszeitpunkt gesprochen werden.