Checkliste vertauensvolle Zusammenarbeit
- Erinnern Sie sich gelegentlich daran erinnern, dass für beide Betriebsparteien der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gilt, §§ 2, 74 BetrVG.
- Nutzen Sie das Monatsgespräch zum regelmäßigen Austausch nicht nur wenn Probleme anstehen, § 74 Abs. 1 BetrVG
- Sprechen Sie stets in einem angemessenen, respektvollen Ton miteinander
- Behalten Sie diesen angemessen, respektvollen Ton auch in der E-Mail Kommunikation etc. bei.
- Schaffen Sie Regeln für die Kommunikation und Informationen,
- Verwenden Sie für typische Abläufe Formulare und Checklisten.
- Gehen Sie nicht direkt davon aus, dass eine Seite etwas aus Prinzip nicht optimal macht, sondern sprechen Sie den Optimierungsbedarf an und suchen Sie zunächst nach einer ein gemeinsamen Lösung.
- Die Betriebsparteien sollten beide ein solides Grundlagenwissen im Betriebsverfassungsrecht haben. Zwischendurch kann auch ein gemeinsames Seminar sinnvoll sein.
- Sprechen Sie mögliche Verstöße zunächst intern an und versuchen Sie diese einvernehmlich zu lösen.
- Erfahrungsgemäß schadet es nicht, wenn beide Betriebspartner entsprechend in Kommunikation und Konfliktlösung geschult werden ;-)
- Teilen Sie Termine frühzeitig mit unf geben Sie die entsprechende Informationen rechtzeitig weiter damit die Beteiligungsrecht gewahrt werden können.
- Die Betriebspartner sollten jeweils Zugriff auf einen aktuellen Arbeitsrecht und BetrVG Kommentar haben, damit können schon viele kleine Unstimmigkeiten behoben werden.
- Versuchen Sie gemeinsam alternative Lösungen zu entwickeln.
Die Liste ist nicht abschließend und wird auch noch ergänzt. Gerne können Sie auch Anregungen einsenden zum Ergänzen.
Viel Erfolg!
Maria Dimartino